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08.07.2000

Behinderte unerwünscht

Love Parade ließ angemeldeten Wagen abblitzen

Von Christian Linde
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln«, garantiert Artikel 8, Absatz 1 des Grundgesetzes. Doch die Veranstalter der am Samstag in Berlin stattfindenen Love Parade interessieren Gebote mit Verfassungsrang offenbar wenig. So ließ Planetcom Menschen mit Behinderung wissen, daß deren Teilnahme an dem Umzug nicht erwünscht sei. Nachdem die Telekommunikationsfirma HandyCap in Zusammenarbeit mit Unicef Be...

Artikel-Länge: 3156 Zeichen

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