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07.07.2000

Willkürurteil

Vor dem Bundesgerichtshof ist Mord nicht gleich Mord

Von Arnold Schölzel
Der Absatz eins des Paragraphen 211 des in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Strafgesetzbuches lautet: »Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.« Der Satz läßt in bezug auf das Strafmaß bei Mord keinen Spielraum zu.Seit Mittwoch ist das offenbar anders. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig hat im Revisionsverfahren Rudolf Karl Müller wegen Mordes an dem DDR-Grenzsoldaten Reinhold Huhn verurteilt. Nicht geändert wurde die S...

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