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22.12.2011

Vorbild

Gastkommentar. Debatte um den Bundespräsidenten

Von Georg Fülberth
Laut Grundgesetz ist der Bundespräsident nur eine Art Notar: Er unterschreibt Gesetze und Verträge. Ein bißchen Repräsentation kommt hinzu: Besuch bei anderen Staatsoberhäuptern, Gastgeberei bei ihren Gegenbesuchen, Entgegennahme von Beglaubigungsschreiben ihrer Botschafter. Dann und wann begnadigt er Verurteilte nach Maßgabe seiner Berater. Man könnte dieses anspruchslose Amt auch per Los besetzen. In der gegenwärtigen Auseinandersetzung um Christian Wulff spielt ...

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