21.12.2011
Symbolischer Wert
Mindestlohn in der Leiharbeit
Von Jörn Boewe
Das Bundeskabinett hat am Dienstag den lange angekündigten Mindestlohn für die Leiharbeit gebilligt. Ab 1. Januar 2012 müssen in der »Arbeitnehmerüberlassung« im Osten 7,01 Euro und im Westen 7,89 gezahlt werden. Worin der Fortschritt bestehen soll, ist schwer zu erkennen. Die Höhe der nunmehr allgemeinverbindlichen Untergrenze entspricht dem, was die schlechtesten derzeit gültigen Tarifverträge der Verleiherbranche regeln. »Sklavenhändler«, die keiner Tarifbindung ...
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