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17.12.2011

Vorerst keine Beugehaft

RAF-Prozeß: Leukämiepatientin muß nicht ins Gefängniskrankenhaus wechseln. Grundsatzentscheidung steht aus

Von Claudia Wangerin
Die lebensbedrohlich erkrankte Christa Eckes muß wegen ihrer Aussageverweigerung im Prozeß gegen Verena Becker wegen des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 vorläufig nicht in Beugehaft. Das Oberlandesgericht Stuttgart setzte am Donnerstag den Vollzug seiner Anordnung außer Kraft. Ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand der früheren Aktivistin der Roten Armee Fraktion (RAF) hatte laut Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Schneider schon seit Septe...

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