14.12.2011
Sozialgelder ab 2012 pfändbar
Ab dem 1. Januar schützt nur noch ein sogenanntes P-Konto vor Komplettpfändung
Von Susan Bonath
Von Pfändung bedrohte oder bereits betroffene Schuldner sollten ihr Konto noch in diesem Jahr in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Sonst könnten sie nach dem Jahreswechsel womöglich ohne einen Cent dastehen, während es bei Gläubigern bisher uneinbringlicher Forderungen unerwartet in den Kassen klingelt. Denn ab dem 1. Januar gilt der Pfändungsfreibetrag für normale Girokonten nicht mehr, informiert das Bundesjustizministerium (BMJ). Auch nach bish...
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