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14.12.2011

Einsichtsrecht nach Verlassen des Betriebs

Das Pressereferat der Deutschen Antwaltshotline AG informierte vor einiger Zeit über eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zugunsten eines Beschäftigten. Der hatte nach seinem Ausscheiden aus dem Betrieb Einsicht in seine noch vorhandene Personalakte verlangt. Dies steht ihm auch ohne Darlegung eines konkreten berechtigten Interesses zu, so das Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 573/09). In dem Fall war demnach der Schadensbüroleiter aus einer Versicherung ausges...

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