23.11.2011
Rien ne va plus
Mit dem Jahresende naht die Verjährung zahlreicher Ansprüche. Auf die schwierige Rechtssituation bei Geldanlagen macht die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg seit vergangenem Mittwoch auf ihrer Internetseite aufmerksam.
Der Paragraph 37 a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sorgt noch bis ins nächste Jahr hinein (er wurde im August 2009 erst abgeschafft) dafür, daß Banken und andere »Finanzdienstleister« sich drei Jahre nach dem Verkauf von Aktien, Investmentfonds, ...
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