15.11.2011
Flüchtlinge wollen ihr Geld zurück
Sachsen-Anhalt: Gebühren waren zwar rechtswidrig, aber erstattet werden sie nicht
Von Susan Bonath, Haldesleben
Zwar steht inzwischen fest, daß Asylbewerbern im Saalekreis unrechtmäßige Gebühren auferlegt wurden. Zurückbekommen sollen sie das Geld aber nicht. Es geht dabei um die sogenannte Zehn-Euro-Gebühr, die Behörden von Asylbewerbern im Rahmen der Residenzpflicht für eine Erlaubnis, den Landkreis verlassen zu dürfen, verlangt haben. Das Magdeburger Oberverwaltungsgericht hatte bereits am 26. Oktober die erstinstanzliche Entscheidung vom Februar 2010 bestätigt und diese E...
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