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10.11.2011

Kleinparteien gestärkt

Karlsruhe: Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Chancen von Splitterparteien auf Einzug ins Europaparlament erheblich gestärkt. Die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel bei den Europawahlen verstößt gegen die Chancengleichheit und ist deshalb verfassungswidrig, wie das Gericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Die Europawahl von 2009 muß deshalb allerdings nicht wiederholt werden. (Az: 2 BvC 4/10 u.a.) Das mit fünf zu drei Stimmen ergangene Urtei...

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