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Schönste Zeit(ung)

Legen Sie die junge Welt unter den Weihnachtsbaum

Liebe Leserinnen und Leser,

finden Sie nicht auch, daß es ziemlich lästig ist, jedes Jahr passende, also auch sinnvolle Geschenke zu finden? Da wir eine Zeitung mit hohem Gebrauchswert machen und besten Service bieten, helfen wir Ihnen gerne dabei.

Verschenken Sie doch die junge Welt für sechs oder 13 Wochen. Der Beschenkte wird ab dem 2. Januar 2012 werktäglich mit einer druckfrischen jungen Welt beliefert. Er lernt dabei eine spannende Tageszeitung kennen und kann sich nach Ablauf des Geschenk­abos entscheiden, ob er die junge Welt auch weiterhin im Abo lesen will. Sehr viele können sich nach den praktischen Leseerfahrungen gar nicht mehr von dieser Zeitung trennen. Sie helfen also dem Beschenkten – und natürlich auch uns, denn Sie wissen ja: Jedes Abo zählt!
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Sie erhalten außerdem gratis den wunderbaren jW-Kalender 2012 mit Motiven aus unserem jährlichen Fotowettbewerb oder den Roman »Zündschnüre« von Franz Josef Degenhardt, dem ersten Buch aus der von Kulturmaschinen neu herausgegebenen Degenhardt-Werkausgabe. Sie entscheiden selbst, ob Kalender oder Buch bei Ihnen bleibt oder unter den Weihnachtsbaum der Beschenkten wandert. Und nicht zu vergessen die jW-Geschenkurkunde für den Beschenkten, in dem dieser alles über die Konditionen des Abonnements erfährt – und natürlich auch, wem er diese intelligente Überraschung zu verdanken hat.

Dieses Spezialangebot ist aber nur bis zum 19. Dezember gültig: Bis dahin muß Ihre Bestellung bei unserem Verlag eingegangen sein, denn nur so können wir garantieren, daß Sie bzw. der Beschenkte Urkunde und Buch (oder Kalender) noch bis zum 24. Dezember erhalten. Nutzen Sie also rasch den Coupon auf dieser Seite und schicken Sie ihn rechtzeitig ein.

Natürlich kann man die junge Welt auch gleich richtig abonnieren oder ein Vollabo verschenken. Dann nutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare auf unserer Internetseite.

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.11.2011, Seite 16, Aktion

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!