12.10.2011
Rentenkonto klären: DDR-Papiere bald weg?
Wer die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung besucht, dem leuchtet die Mahnung entgegen »Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus, Kontenklärung beantragen«. Alle Versicherten, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt und noch keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt haben, sollten diese nun umgehend beantragen, heißt es dort. Denn die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben laufe...
Artikel-Länge: 1843 Zeichen


