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08.10.2011

Schlappe für sächsische Justiz

Urteil: SEK-Erstürmung von Dresdner Begegnungszentrum war rechtswidrig

Von Markus Bernhardt
Die Dresdner Polizei und Justiz haben erneut eine schwere Schlappe erlitten. So stellte das Dresdner Amtsgericht nun fest, daß die Erstürmung des »Hauses der Begegnung« in Dresden am 19. Februar dieses Jahres durch ein bewaffnetes Spezialeinsatzkommando (SEK) rechtswidrig war. Die Beamten des Landeskriminalamtes hatten die Türen des Treffs, in dem sie Aktivisten des bundesweiten Bündnisses »Dresden stellt sich quer!« vermuteten, aufgesägt und eingetreten. Sämtliche ...

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