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10.06.2000

Neonazi-Aufmarsch war rechtswidrig

Bewährungsstrafe für Hupka. Demonstrationsrecht weiter ausgehöhlt

Von Ekkehard Jänicke
Das Göttinger Landgericht hat den Neonazi Steffen Hupka zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Hupka organisierte am 1. Mai 1997 auf dem Marktplatz von Hannoversch-Münden eine nicht genehmigte Versammlung von 300 Rechtsextremen und setzte sich über die Anordnung der Polizei, die Versammlung aufzulösen, hinweg.Der auch mehrfach in Ostdeutschland als Organisator von Aufmärschen aufgefallene Hupka hatte gegen das erste Urteil des Mündener Amtsgerich...

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