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04.10.2011

Berlin: Sanktionen zurückgewiesen

Von Susan Bonath
Auch Bezieher von Arbeitslosengeld II dürfen nicht zu allem gezwungen werden. Eine Vollzeitarbeit, deren Vergütung unterhalb des Grundsicherungsbedarfs liegt, verstößt gegen die Sitten und muß nicht angenommen werden, urteilte das Berliner Sozialgericht. Ahnden Jobcenter die Ablehnung eines solchen Angebotes mit einer Sanktion, handeln sie rechtswidrig, so die Richter. Im Streitfall hat eine Berlinerin bis zum Dezember 2011 eine Regelleistung von 745 Euro inklusive...

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