28.09.2011
Leiharbeiterin erstreitet Lohnnachzahlung
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt Anspruch auf Equal Pay
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat ein Zeitarbeitsunternehmen verurteilt, an eine Leiharbeiterin das im Entleiherbetrieb übliche Entgelt zu zahlen, obwohl ein mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) vereinbarter Tarifvertrag eine geringere Vergütung vorsah (7 Sa 1318/11). Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder, teilte eine Sprecherin am Dienstag...
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