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Gelbe Gewerkschaft nicht tariffähig

Hamm. Die Christliche Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung (GKH) darf keine Tarifverträge abschließen. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) am Freitag entschieden. Mit 1700 Mitgliedern und einem monatlichen Budget von 21000 Euro fehle es ihr an Durchsetzungskraft, um faire Tarifverträge zu erzielen. »Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sollten in Tarifverhandlungen gleich starke Partner sein. Diese soziale Mächtigkeit liegt bei der GKH nicht vor«, sagte ein Gerichtssprecher. Die IG Metall wirft der GKH den Abschluß von »Gefälligkeitsverträgen« vor. In einer Pressemitteilung wertete die IG Metall die Entscheidung als » ein deutliches Signal in Richtung der Arbeitgeber und eine Absage an alle Pseudogewerkschaften.« Alle durch die GKH seit 2003 abgeschlossenen Tarifverträge sind mit der Entscheidung unwirksam.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 26.09.2011, Seite 5, Inland

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