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21.09.2011

Rüge nach Polizeiaktion gegen VVN-Ausstellung

Beschlagnahme von Schautafeln im Suhler Rathaus nach Anzeige der CDU war rechtswidrig

Von Kai Budler
Die polizeiliche Beschlagnahmung von Tafeln der Wanderausstellung »Neofaschismus in Deutschland« im thüringischen Suhl war rechtswidrig. Das hat jetzt das Amtsgericht Meiningen entschieden und ist damit einem Antrag der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN/BdA) gefolgt. Kurz vor der Ausstellungseröffnung im Suhler Rathaus im Februar 2011 hatte die Thüringer CDU Strafanzeige gestellt, weil auf zwei Tafeln Mitg...

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