17.09.2011
Klage gegen Schuldenbremse verworfen
Schleswig-Holsteins Landtag scheitert aus formalen Gründen vor dem Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage des schleswig-holsteinischen Landtags gegen die Verankerung der »Schuldenbremse« im Grundgesetz verworfen. Die Karlsruher Richter erklärten den Antrag in einem am Freitag veröffentlichten Beschluß aus formalen Gründen für unzulässig. Die Schuldenbremse war im Juli 2009 ins deutsche Grundgesetz aufgenommen worden und verbietet Bund und Ländern, ihre Haushalte durch Kreditaufnahmen auszugleichen. Ab 2020 müssen die Länder sic...
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