03.06.2000
»... gewissermaßen Modellangeklagter«
4. Juni 1955: Fünf Jahre Zuchthaus für den »Hochverräter« Jupp Angenfort
Von Hans Daniel
Das Urteil erregte nicht nur im Inland einiges Aufsehen. So unbarmherzig war in der neueren Justizgeschichte der BRD noch nie gegen einen politischen Gegner entschieden worden. Am 4. Juni 1955 verurteilte der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe wegen »Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens« den langjährigen Vorsitzenden des Zentralbüros der Freien Deutschen Jugend (FDJ) in der BRD, Josef (Jupp) Angenfort zu fünf Jahren Zuchthaus und den mi...
Artikel-Länge: 7722 Zeichen


