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02.06.2000

»Babycaust« gilt als normale Meinungsäußerung

Bundesgerichtshof gestattet Abtreibungsgegnern weiterhin Absonderung von geistigem Müll

Flugblätter, auf denen Abtreibungen mit dem Massenmord der Nazis an den Juden verglichen werden, dürfen vor Abtreibungskliniken verteilt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag in einem Grundsatzurteil entschieden. Nach Auffassung des Gerichts gibt es keine Anhaltspunkte dafür, daß damit einer Klinik das erforderliche Mindestmaß an gesellschaftlicher Akzeptanz entzogen werde.Geklagt hatte ursprünglich das Klinikum Nürnberg gegen die Verf...

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