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Aus: Ausgabe vom 06.09.2011, Seite 1 / Inland

DGB erwägt Klage gegen Regelsatz

Berlin. Zwei neue Gutachten ziehen die Verfassungsmäßigkeit der Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze in Zweifel. Nach den am Montag von der Hans-Böckler-Stiftung in Berlin vorgestellten Expertisen fiel die Erhöhung der Regelsätze um fünf Euro zum 1. Januar zu niedrig aus, und im Bildungspaket werden einige Kinder benachteiligt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine transparente Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze verlangt. Die Böckler-Stiftung kritisiert nun, daß für die Berechnung falsche Vergleichsgruppen und ein zu geringer Konsumbedarf angesetzt worden seien. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach kündigte an, daß ihre Organisation mit Musterklagen den erneuten Gang nach Karlsruhe vorbereite. Für Anfang 2012 soll der Hartz-IV-Regelsatz um weitere zehn Euro angehoben werden.

(AFP/jW)