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24.08.2011

129-b-Verfahren gegen PKK-Mann

Erste Klage gegen Kurden wegen Mitgliedschaft in ausländischer »Terrorvereinigung«

Von Nick Brauns
Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat am Dienstag das erste Verfahren gegen einen Kurden wegen Mitgliedschaft in einer »terroristischen Vereinigung im Ausland« nach Paragraph 129b Strafgesetzbuch begonnen. »Es wird um die zentrale Frage gehen, ob es sich bei der vom Rat der EU bereits am 2. Mai 2002 auf die EU-Terrorliste gesetzte Arbeiterpartei Kurdistans PKK tatsächlich um eine als ›terroristisch‹ einzustufende Organisation handelt«, weist ein...

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