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24.08.2011

Keine Zusatzgebühren für Arbeits-PC

Freiberufler mit einem Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung müssen neben den Rundfunkgebühren für ihre herkömmlichen Fernseh- und Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Abgaben für ihren internetfähigen Arbeitscomputer zahlen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht laut dapd am vergangenen Mittwoch in Leipzig. Das Gremium wies eine entsprechende Revision der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ab. Sie hatten von drei Gebührenzahlern auch für die beruflich genut...

Artikel-Länge: 1514 Zeichen

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