24.08.2011
Kosten aus Erststudium und -lehre absetzbar
Gute Nachrichten für Studierende und Auszubildende insbesondere außerhalb von Betrieben: Die Ausgaben für das Erststudium oder die Ausbildung direkt nach dem Schulabschluß sind jetzt steuerlich absetzbar als, gegebenenfalls vorweggenommene, Werbungskosten. Und zwar in voller Höhe und mindestens vier Jahre lang rückwirkend. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei wegweisenden Urteilen. Das seit 2004 geltende Abzugsverbot ist damit vom Tisch, hieß e...
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