18.08.2011
Steuerabzug für Erststudium
Oberstes Finanzgericht erlaubt Anrechnung der Kosten. Ministerium gibt sich »überrascht«
Die Kosten für die berufliche Erstausbildung oder das Erststudium können nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs (BFH) doch steuerlich geltend gemacht werden. Das geht aus zwei am Mittwoch in München veröffentlichten Grundsatzurteilen hervor. Experten erwarten allerdings, daß das Bundesfinanzministerium darauf mit einem Nichtanwendungserlaß und danach mit einer Gesetzesänderung reagieren wird. (Az.: VI R 38/10 und VI R 7/10)
Nach dem Einkommensteuergesetz gelten Ausg...
Artikel-Länge: 1875 Zeichen


