Zum Inhalt der Seite
20.05.2000

Radikalenerlaß gekippt

Baden-Württemberg: Ob Berufsverbotsopfer nach 27 Jahren in den Staatsdienst dürfen, ist noch offen

Von Martin Höxtermann
Still und leise hat der baden-württembergische Landtag am Donnerstag den sogenannten Radikalenerlaß von 1972 außer Kraft gesetzt. Nun bekommen abgelehnte Bewerber für den Staatsdienst die Chance, doch noch in den öffentlichen Dienst übernommen zu werden - allerdings nur nach Einzelfallprüfung. Eine pauschale Einstellung der Betroffenen hat der Landtag abgelehnt. Gegenwärtig sind 22 Personen in Baden-Württemberg Opfer des Berufsverbotes.Viele Bundesländer haben den R...

Artikel-Länge: 3238 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90