20.05.2000
Radikalenerlaß gekippt
Baden-Württemberg: Ob Berufsverbotsopfer nach 27 Jahren in den Staatsdienst dürfen, ist noch offen
Von Martin Höxtermann
Still und leise hat der baden-württembergische Landtag am Donnerstag den sogenannten Radikalenerlaß von 1972 außer Kraft gesetzt. Nun bekommen abgelehnte Bewerber für den Staatsdienst die Chance, doch noch in den öffentlichen Dienst übernommen zu werden - allerdings nur nach Einzelfallprüfung. Eine pauschale Einstellung der Betroffenen hat der Landtag abgelehnt. Gegenwärtig sind 22 Personen in Baden-Württemberg Opfer des Berufsverbotes.Viele Bundesländer haben den R...
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