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Aus: Ausgabe vom 03.08.2011, Seite 5 / Inland

Erwerbspflicht für Alleinerziehende

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) verpflichtet geschiedene Alleinerziehende mit einem Grundschulkind in aller Regel zum Vollzeitjob, wenn für das Schulkind eine Betreuungsmöglichkeit besteht. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervor. Eine Mutter einer Zweitklässlerin, die halbtags arbeitete, erhielt von ihrem geschiedenen Mann zusätzlich Unterhalt in Höhe von 440 Euro monatlich. Der Exmann erhob dagegen Abänderungsklage. Sowohl das Amtsgericht Grevenbroich als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnten diese Klage ab. Es würde zu einer nicht zu verlangenden Mehrbelastung der Frau führen, wenn sie sowohl ganztags arbeiten als auch das Kind versorgen müsse, hieß es. Diese Urteile hob der Familiensenat des BGH auf und verwies den Fall an das OLG Düsseldorf zurück. Die Frau trägt nun die Beweislast, warum ihr kein Vollzeitjob zugemutet werden kann. (dapd/jW)

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