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Alle Renten ab 2005 ­höher besteuert

München. Alters- und Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind mit einem Anteil von mindestens 50 Prozent statt mit dem niedrigeren Ertragsanteil zu besteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) am Mittwoch in mehreren veröffentlichten Urteilen entschieden. In einem Fall hatte die Klägerin schon im Februar 2003 Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragt. Statt mit dem Ertragsanteil von vier Prozent besteuerte das Finanzamt die Rentennachzahlung mit 50 Prozent. Das Niedersächsische Finanzgericht gab der Klägerin Recht. Der BFH entschied dagegen, die Neuregelung sei auf alle Rentenzahlungen ab 1. Januar 2005 anzuwenden.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.07.2011, Seite 2, Inland

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