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17.05.2000

Kadavergehorsam

Ein Rückblick vor dem »Preußenjahr« 2001 (Teil II)

Von Karl Gass
Am 28. Dezember 1899 unterzeichnete der Kaiser eine militärstrafgerichtliche Vorschrift, mit der festgelegt wurde, daß bei Kriegsgerichten die Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Disziplin auszuschließen ist. Die Vorschrift hatte folgenden (gekürzten) Wortlaut: »Die Disziplin verlangt, daß auch im gerichtlichen Verfahren das Ansehen der Kommandogewalt, der militärischen Einrichtungen, Verordnungen und Gebräuche erhalten, der Sinn für die unbedingte Unterordnung der ...

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