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22.07.2011

Sieg für Whistleblower

Von Jörn Boewe
Die fristlose Kündigung der Altenpflegerin Brigitte Heinisch wegen öffentlich geäußerter Kritik an ihrem Arbeitgeber, dem Berliner Gesundheitskonzern Vivantes, im August 2005 war nicht rechtens. Nicht rechtens war auch, daß das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, das Bundesarbeitsgericht und das Bundesverfassungsgericht keine Anstrengungen unternahmen, Frau Heinischs Recht auf freie Meinungsäußerung zu schützen. Zu dieser Entscheidung kam der Europäische Gerich...

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