22.07.2011
»Nicht klagebefugt«
Der Rechtsstreit um die US-Atomwaffen in Büchel wird notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte getragen
Von Claudia Wangerin
Der Rechtsstreit um bis zu 20 US-Atomwaffen auf einem
NATO-Fliegerhorst in der Eifel geht in die nächste Instanz,
nachdem das Verwaltungsgericht Köln am 19. Juli die Klage
einer Anwohnerin gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen
hat. »Das ist ein undemokratisches Urteil, mit dem die
Grundrechte der Klägerin verletzt worden sind«, sagte
der von ihr beauftragte Rechtsanwalt Dr. Peter Becker am Donnerstag
bei einer Pressekonferenz in Berlin. Die in der Friedens...
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