20.07.2011
Urlaubsabgeltung und Arbeitslosengeldanspruch
Beendet ein Unternehmen das Arbeitsverhältnis mit einem
erkrankten Beschäftigten, muß er prüfen, wann
dessen Arbeitsunfähigkeit endet und sein Anspruch auf
Arbeitslosengeld beginnt. Zahlt er dem Beschäftigten
während der Krankschreibung eine Urlaubsabgeltung, darf dieser
das Geld behalten. Der Betrieb ist nicht verpflichtet, die
Urlaubsabgeltung als Ausgleich für Leistungen der
Arbeitsagentur an diese zu zahlen. Auf diese Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichts (BAG)...
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