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20.07.2011

Urlaubsabgeltung und Arbeitslosengeldanspruch

Beendet ein Unternehmen das Arbeitsverhältnis mit einem erkrankten Beschäftigten, muß er prüfen, wann dessen Arbeitsunfähigkeit endet und sein Anspruch auf Arbeitslosengeld beginnt. Zahlt er dem Beschäftigten während der Krankschreibung eine Urlaubsabgeltung, darf dieser das Geld behalten. Der Betrieb ist nicht verpflichtet, die Urlaubsabgeltung als Ausgleich für Leistungen der Arbeitsagentur an diese zu zahlen. Auf diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)...

Artikel-Länge: 3039 Zeichen

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