Zum Inhalt der Seite
15.07.2011

Todesschwadronen verboten

Oberstes Gericht in Indien greift in soziale Kämpfe ein

Von Ashok Rajput, Neu-Delhi
Das Oberste Gericht Indiens hat in der vorigen Woche ein bedeutsames Urteil im Zusammenhang mit den maoistischen Aufständen im Land gefällt. Das Gericht erklärte die von der Regierung des Bundesstaates Chhattisgarh gebildeten und von der Zentralregierung in Neu-Delhi abgesegneten Todesschwadronen Salwa Judum und Koya Kommandos für verfassungswidrig. Diese werden in vorderster Front gegen die Guerilla der illegalen KPI (Maoistisch) eingesetzt, deren Aktivitäten sich ...

Artikel-Länge: 3736 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Heute liegt der jungen Welt das achtseitige Extra »wein« kostenlos bei. Die Ausgabe erhalten Sie im gut sortierten Pressehandel für 2,50 Euro.