14.07.2011
Ende der Straflosigkeit
Mexiko: Armeeangehörige müssen sich vor Zivilgerichten verantworten
Von Andreas Knobloch
In einer historischen Entscheidung hat das Oberste Gericht Mexikos
(Suprema Corte de Justicia de la Nación – SCJN) am
Dienstag bestimmt, daß Menschenrechtsverletzungen durch die
Armee künftig nicht mehr nur vor Militärgerichten,
sondern vor jedem zivilen Gericht des Landes verhandelt werden
können. Nach dem einstimmigen Urteil der zehn anwesenden
Richter ist es nun die Aufgabe der Legislative, die nötigen
Justizreformen in die Wege zu leiten, um Artikel 57 des...
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