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14.07.2011

Ende der Straflosigkeit

Mexiko: Armeeangehörige müssen sich vor Zivilgerichten verantworten

Von Andreas Knobloch
In einer historischen Entscheidung hat das Oberste Gericht Mexikos (Suprema Corte de Justicia de la Nación – SCJN) am Dienstag bestimmt, daß Menschenrechtsverletzungen durch die Armee künftig nicht mehr nur vor Militärgerichten, sondern vor jedem zivilen Gericht des Landes verhandelt werden können. Nach dem einstimmigen Urteil der zehn anwesenden Richter ist es nun die Aufgabe der Legislative, die nötigen Justizreformen in die Wege zu leiten, um Artikel 57 des...

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