Zum Inhalt der Seite
12.07.2011

Beugehaft abgelehnt

BGH-Urteil: Ehemalige RAF-Mitglieder könnten sich als Zeugen im Prozeß gegen Verena Becker selbst belasten

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Medienberichte vom Wochenende bestätigt, nach denen der Bundesgerichtshof (BGH) es abgelehnt hat, gegen zwei ehemalige Mitglieder der Untergrundorganisation Rote Armee Fraktion (RAF) Beugehaft wegen Aussageverweigerung zu verhängen. »Der BGH-Beschluß liegt uns vor«, sagte ein Behördensprecher am Montag in Karlsruhe. Siegfried Haag und Roland Mayer hatten sich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart geweigert, als Zeugen auszusagen...

Artikel-Länge: 2037 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90