12.07.2011
Beugehaft abgelehnt
BGH-Urteil: Ehemalige RAF-Mitglieder könnten sich als Zeugen im Prozeß gegen Verena Becker selbst belasten
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Medienberichte vom
Wochenende bestätigt, nach denen der Bundesgerichtshof (BGH)
es abgelehnt hat, gegen zwei ehemalige Mitglieder der
Untergrundorganisation Rote Armee Fraktion (RAF) Beugehaft wegen
Aussageverweigerung zu verhängen. »Der
BGH-Beschluß liegt uns vor«, sagte ein
Behördensprecher am Montag in Karlsruhe. Siegfried Haag und
Roland Mayer hatten sich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart
geweigert, als Zeugen auszusagen...
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