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12.07.2011

Loveparade hätte nicht stattfinden dürfen

Ermittler halten Genehmigung für rechtswidrig – Staatsanwaltschaft sieht Fehler bei Stadtverwaltung

Die Loveparade in Duisburg, bei der im Jahr 2010 21 Menschen zu Tode kamen und 500 verletzt wurden, hätte laut Stand der bisherigen Ermittlungen nicht stattfinden dürfen. Zu diesem Schluß gelangte die Staatsanwaltschaft laut einer Meldung der Rheinischen Post am Montag in einem über 400 Seiten langen Papier. Der Duisburger Oberstaatsanwalt Rolf Haferkamp bestätigte unterdessen den Bericht der Zeitung. Das Papier, das die Behörde nach eigener Aussage bereits im Janua...

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