12.07.2011
Loveparade hätte nicht stattfinden dürfen
Ermittler halten Genehmigung für rechtswidrig – Staatsanwaltschaft sieht Fehler bei Stadtverwaltung
Die Loveparade in Duisburg, bei der im Jahr 2010 21 Menschen zu
Tode kamen und 500 verletzt wurden, hätte laut Stand der
bisherigen Ermittlungen nicht stattfinden dürfen. Zu diesem
Schluß gelangte die Staatsanwaltschaft laut einer Meldung der
Rheinischen Post am Montag in einem über 400 Seiten langen
Papier. Der Duisburger Oberstaatsanwalt Rolf Haferkamp
bestätigte unterdessen den Bericht der Zeitung. Das Papier,
das die Behörde nach eigener Aussage bereits im Janua...
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