06.07.2011
Wehrverwaltung keine Daten zukommen lassen
Am Freitag wurden alle Bürger einer Kommune, die im
nächsten Jahr 18 werden, auf ihr Widerspruchsrecht gegen die
Weitergabe von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
hingewiesen. Da das nicht nur für Potsdamer 17jährige
gilt, hier stellvertretend die Information der brandenburgischen
Landeshauptstadt für alle jungen Leute im selben Alter.
Darin heißt es: »Nach Paragraph 54 des
Wehrpflichtgesetzes können sich Frauen und Männer (...)
verpflichten, freiwilligen We...
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