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06.07.2011

Wehrverwaltung keine Daten zukommen lassen

Am Freitag wurden alle Bürger einer Kommune, die im nächsten Jahr 18 werden, auf ihr Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung hingewiesen. Da das nicht nur für Potsdamer 17jährige gilt, hier stellvertretend die Information der brandenburgischen Landeshauptstadt für alle jungen Leute im selben Alter. Darin heißt es: »Nach Paragraph 54 des Wehrpflichtgesetzes können sich Frauen und Männer (...) verpflichten, freiwilligen We...

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