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29.06.2011

Kontrolle

Krankenkassen müssen Ein-Euro-Jobs prüfen

Nach der BSG-Entscheidung zu den Ein-Euro-Jobs, dass diese bei Verstoß gegen die Zusätzlichkeitsvorschrift normale Arbeitsverhältnisse mit einem Wertersatzanspruch für die Betroffenen begründen (BSG v. 13.4.2011 – B 14 AS 98/10 R), müßten auch Krankenkassen aktiv werden. Denn es ist zu prüfen, ob solche Tätigkeiten nicht im nachhinein eine Sozialversicherungspflicht begründen. Darauf wies der eng mit dem Selbsthilfeverein Tacheles Wuppertal zusammenarbeitende ...

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