29.06.2011
Kontrolle
Krankenkassen müssen Ein-Euro-Jobs prüfen
Nach der BSG-Entscheidung zu den Ein-Euro-Jobs, dass diese bei
Verstoß gegen die Zusätzlichkeitsvorschrift normale
Arbeitsverhältnisse mit einem Wertersatzanspruch für die
Betroffenen begründen (BSG v. 13.4.2011 – B 14 AS 98/10
R), müßten auch Krankenkassen aktiv werden. Denn es ist
zu prüfen, ob solche Tätigkeiten nicht im nachhinein eine
Sozialversicherungspflicht begründen. Darauf wies der eng mit
dem Selbsthilfeverein Tacheles Wuppertal zusammenarbeitende
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