24.06.2011
Kritik an »Zwangsouting«
Experten kritisieren Datenschutzverstöße bei HIV-infizierten Gefangenen. Linke fordert kostenlose Ausgabe von Kondomen in Vollzugsanstalten
Von Markus Bernhardt
Häftlinge, die mit dem HI-Virus infiziert sind, werden seit
1988 in Nordrhein-Westfalen genötigt, ihre
Immunschwächekrankheit offenzulegen. An den
Gemeinschaftszeiten mit anderen Gefangenen – dem sogenannten
Umschluß – dürfen sie nur teilnehmen, wenn sie
sich gegenüber ihren Mithäftlingen als mit dem Virus
infiziert outen. Die Zellennachbarn müssen dabei sogar qua
Unterschrift bestätigen, Kenntnis über die Infektion
erhalten zu haben. Hinzu kommt, daß Ju...
Artikel-Länge: 3956 Zeichen


