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24.06.2011

Kritik an »Zwangsouting«

Experten kritisieren Datenschutzverstöße bei HIV-infizierten Gefangenen. Linke fordert kostenlose Ausgabe von Kondomen in Vollzugsanstalten

Von Markus Bernhardt
Häftlinge, die mit dem HI-Virus infiziert sind, werden seit 1988 in Nordrhein-Westfalen genötigt, ihre Immunschwächekrankheit offenzulegen. An den Gemeinschaftszeiten mit anderen Gefangenen – dem sogenannten Umschluß – dürfen sie nur teilnehmen, wenn sie sich gegenüber ihren Mithäftlingen als mit dem Virus infiziert outen. Die Zellennachbarn müssen dabei sogar qua Unterschrift bestätigen, Kenntnis über die Infektion erhalten zu haben. Hinzu kommt, daß Ju...

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