08.06.2011
Dauernd Miete zu spät gezahlt – Kündigung
Bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung darf der Vermieter
einer Wohnung dem Mieter fristlos kündigen. Das hat der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am vergangenen Mittwoch
entschieden.
Die andauernde und trotz wiederholter Abmahnung des Vermieters
verspätete Zahlung der Miete sei eine so gravierende
Pflichtverletzung, daß sie eine fristlose Kün...
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