Zum Inhalt der Seite
08.06.2011

Dauernd Miete zu spät gezahlt – Kündigung

Bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung darf der Vermieter einer Wohnung dem Mieter fristlos kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am vergangenen Mittwoch entschieden. Die andauernde und trotz wiederholter Abmahnung des Vermieters verspätete Zahlung der Miete sei eine so gravierende Pflichtverletzung, daß sie eine fristlose Kün...

Artikel-Länge: 1150 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90