06.06.2011
Aus Leserbriefen an die Redaktion
Wer trägt die Kosten?
Zu jW vom 28./29. Mai: »Marsch in neue Kriege«
Daß die Bundeswehr der Verteidigung dienen soll, steht im
Grundgesetz. Allerdings ist in Artikel 12 bereits von
»Kriegsdienst« im Zusammenhang mit dessen Verweigerung
die Rede. Von »Krieg« zu sprechen, war lange Zeit ein
Tabu; er wurde euphemistisch umschrieben mit
»friedenserhaltenden« oder »friedensschaffenden
Maßnahmen«. Der frühere Verteidigungsminister
Struck verlegte die »Verteidigung« der B...
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