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06.06.2011

Aus Leserbriefen an die Redaktion

Wer trägt die Kosten? Zu jW vom 28./29. Mai: »Marsch in neue Kriege« Daß die Bundeswehr der Verteidigung dienen soll, steht im Grundgesetz. Allerdings ist in Artikel 12 bereits von »Kriegsdienst« im Zusammenhang mit dessen Verweigerung die Rede. Von »Krieg« zu sprechen, war lange Zeit ein Tabu; er wurde euphemistisch umschrieben mit »friedenserhaltenden« oder »friedensschaffenden Maßnahmen«. Der frühere Verteidigungsminister Struck verlegte die »Verteidigung« der B...

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