06.06.2011
Klagen gegen Ein-Euro-Jobs
Bundessozialgericht stärkt Hartz-IV-Kritiker und Gegner von »Arbeitsgelegenheiten«. Die IG BAU hat ihre Mitglieder zu rechtlichen Schritten aufgerufen
Von Johannes Birk
Wenn ein Hartz-IV-Empfänger dazu gedrängt wird, einen
unzulässigen Ein-Euro-Job anzunehmen, dann stehen seine
Chancen sehr gut, den branchenüblichen Tariflohn zu bekommen.
Wehrt er sich, kann er sich künftig auf zwei richtungsweisende
aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts berufen (Az: B 14 AS
98/10 R; B 14 AS 101/10 R).
Nach den kürzlich veröffentlichten Entscheidungen steht
Ein-Euro-Jobbern der Tariflohn zu, wenn ihre Arbeit dazu geeignet
ist, eine reguläre St...
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