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06.06.2011

Klagen gegen Ein-Euro-Jobs

Bundessozialgericht stärkt Hartz-IV-Kritiker und Gegner von »Arbeitsgelegenheiten«. Die IG BAU hat ihre Mitglieder zu rechtlichen Schritten aufgerufen

Von Johannes Birk
Wenn ein Hartz-IV-Empfänger dazu gedrängt wird, einen unzulässigen Ein-Euro-Job anzunehmen, dann stehen seine Chancen sehr gut, den branchenüblichen Tariflohn zu bekommen. Wehrt er sich, kann er sich künftig auf zwei richtungsweisende aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts berufen (Az: B 14 AS 98/10 R; B 14 AS 101/10 R). Nach den kürzlich veröffentlichten Entscheidungen steht Ein-Euro-Jobbern der Tariflohn zu, wenn ihre Arbeit dazu geeignet ist, eine reguläre St...

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