27.05.2011
Bayer-Projekt vorerst auf Eis
Verwaltungsgericht: Chemie- und Pharmakonzern darf Giftgasleitung zunächst nicht in Betrieb nehmen
Von Ralf Wurzbacher
Der Chemieriese Bayer darf seine Kohlenmonoxidleitung quer durch
das Rheinland bis auf weiteres nicht in Betrieb nehmen. Nach einem
Beschluß des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts vom
Mittwoch ist der entsprechende Planfeststellungsbeschluß
rechtswidrig und darf vorläufig nicht vollzogen werden. Nach
Auffassung der Richter mangelt es am Nachweis der
Erdbebensicherheit der Pipeline, mit der der Konzern seine Werke in
Dormagen und Krefeld-Uerdingen überwiegend rechtsrhe...
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