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27.05.2011

Bayer-Projekt vorerst auf Eis

Verwaltungsgericht: Chemie- und Pharmakonzern darf Giftgasleitung zunächst nicht in Betrieb nehmen

Von Ralf Wurzbacher
Der Chemieriese Bayer darf seine Kohlenmonoxidleitung quer durch das Rheinland bis auf weiteres nicht in Betrieb nehmen. Nach einem Beschluß des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts vom Mittwoch ist der entsprechende Planfeststellungsbeschluß rechtswidrig und darf vorläufig nicht vollzogen werden. Nach Auffassung der Richter mangelt es am Nachweis der Erdbebensicherheit der Pipeline, mit der der Konzern seine Werke in Dormagen und Krefeld-Uerdingen überwiegend rechtsrhe...

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