24.05.2011
Klarer Verstoß gegen das Grundgesetz
Spartengewerkschaften appellieren an DGB-Basis. Tarifpluralität soll erhalten bleiben
Von Rainer Balcerowiak
Eigentlich ist die Sache klar. Im Artikel 9, Absatz 3 des
Grundgesetzes steht: »Das Recht, zur Wahrung und
Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle
Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht
einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf
gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.« Das hindert
den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbän...
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