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24.05.2011

Klarer Verstoß gegen das Grundgesetz

Spartengewerkschaften appellieren an DGB-Basis. Tarifpluralität soll erhalten bleiben

Von Rainer Balcerowiak
Eigentlich ist die Sache klar. Im Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes steht: »Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.« Das hindert den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbän...

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