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13.04.2011

Zur Absetzbarkeit von Krankheitskosten

Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in der jüngsten Vergangenheit die Absetzbarkeit von Krankheitskosten vom steuerpflichtigen Einkommen als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art, entgegen der bisherigen Rechtsprechung, positiv beurteilt. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine listete die wichtigsten Urteile kürzlich in einer Pressemitteilung auf. – Krankheitskosten (z.B. für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie), denen es objektiv ...

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