13.04.2011
Zur Absetzbarkeit von Krankheitskosten
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in der jüngsten
Vergangenheit die Absetzbarkeit von Krankheitskosten vom
steuerpflichtigen Einkommen als außergewöhnliche
Belastungen allgemeiner Art, entgegen der bisherigen
Rechtsprechung, positiv beurteilt. Der Bundesverband der
Lohnsteuerhilfevereine listete die wichtigsten Urteile
kürzlich in einer Pressemitteilung auf.
– Krankheitskosten (z.B. für eine immunbiologische
Krebsabwehrtherapie), denen es objektiv ...
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