08.04.2011
»Nicht so ganz dienstlich«
Gerichtsurteil: Gästeliste des Abendessens für Deutsche-Bank-Chef im Kanzleramt muß preisgegeben werden, Terminkalender der Kanzlerin nicht
Von Claudia Wangerin
Trotz Informationsfreiheitsgesetz: Der dienstliche Terminkalender
der Bundeskanzlerin bleibt tabu. Dies hat am Donnerstag das
Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Allerdings erstritten die
Kläger die Preisgabe der Namen der Gäste des Abendessens
zum 60. Geburtstag von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann am 22.
April 2008 im Kanzleramt. Nach Auffassung des Gerichts
überwiegt hier das Informationsinteresse die
schutzwürdigen Interessen der Betroffenen, da es sich um
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