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08.04.2011

»Nicht so ganz dienstlich«

Gerichtsurteil: Gästeliste des Abendessens für Deutsche-Bank-Chef im Kanzleramt muß ­preisgegeben werden, Terminkalender der Kanzlerin nicht

Von Claudia Wangerin
Trotz Informationsfreiheitsgesetz: Der dienstliche Terminkalender der Bundeskanzlerin bleibt tabu. Dies hat am Donnerstag das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Allerdings erstritten die Kläger die Preisgabe der Namen der Gäste des Abendessens zum 60. Geburtstag von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann am 22. April 2008 im Kanzleramt. Nach Auffassung des Gerichts überwiegt hier das Informationsinteresse die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen, da es sich um ...

Artikel-Länge: 3569 Zeichen

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