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04.04.2011

Aus Leserbriefen an die Redaktion

Als Erfolg gewertet - Zu jW vom 28. März: »Einigung bei Telekom« Wer sich ein bißchen in der kapitalistischen Realität auskennt, weiß, daß die Telekom 2007 zur Ausgliederung der drei Service-GmbH keine Zustimmung von ver.di brauchte, sondern das auf Grundlage des § 613 BGB tun konnte, was ohne den abgepreßten Tarifvertrag statt zu 6,5 Prozent Lohnsenkung und weiteren gut zehn Prozent durch die kompensationslose Verlängerung der Arbeitszeit um vier Stunden zu sofort...

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