04.04.2011
Aus Leserbriefen an die Redaktion
Als Erfolg gewertet
- Zu jW vom 28. März: »Einigung bei Telekom«
Wer sich ein bißchen in der kapitalistischen Realität
auskennt, weiß, daß die Telekom 2007 zur Ausgliederung
der drei Service-GmbH keine Zustimmung von ver.di brauchte, sondern
das auf Grundlage des § 613 BGB tun konnte, was ohne den
abgepreßten Tarifvertrag statt zu 6,5 Prozent Lohnsenkung und
weiteren gut zehn Prozent durch die kompensationslose
Verlängerung der Arbeitszeit um vier Stunden zu sofort...
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