02.04.2011
Beugehaft kam überraschend
RAF-Prozeß in Stuttgart: Zeugenbeistände legen Rechtsmittel gegen Zwangsmaßnahme ein. Auch das Innenministerium hat etwas zu verbergen
Von Claudia Wangerin
Im Prozeß gegen Verena Becker wegen des Attentats auf
Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 hat das
Oberlandesgericht Stuttgart am Donnerstag Beugehaft gegen die
ehemaligen RAF-Mitglieder Siegfried Haag und Roland Mayer
angeordnet. Beide hatten zuvor im Zeugenstand die Aussage
verweigert. Sowohl für Prozeßbeobachter als auch
für die Betroffenen kam dies überraschend, da sie nicht
die ersten ehemaligen RAF-Militanten waren, die in diesem
Prozeß schwiegen....
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