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02.04.2011

Beugehaft kam überraschend

RAF-Prozeß in Stuttgart: Zeugenbeistände legen Rechtsmittel gegen Zwangsmaßnahme ein. Auch das Innenministerium hat etwas zu verbergen

Von Claudia Wangerin
Im Prozeß gegen Verena Becker wegen des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Donnerstag Beugehaft gegen die ehemaligen RAF-Mitglieder Siegfried Haag und Roland Mayer angeordnet. Beide hatten zuvor im Zeugenstand die Aussage verweigert. Sowohl für Prozeßbeobachter als auch für die Betroffenen kam dies überraschend, da sie nicht die ersten ehemaligen RAF-Militanten waren, die in diesem Prozeß schwiegen....

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