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29.03.2011 / Betrieb & Gewerkschaft / Seite 15

Abstandsklausel nichtig

Bundesarbeitsgericht verwirft Tarifautomatismus zur Besserstellung von Gewerkschaftern. Sonderleistungen für Mitglieder bleiben aber zulässig

Mirko Knoche, Hamburg
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am vergangenen Mittwoch eine Tarifklausel für unwirksam erklärt, in der ver.di eine jährliche Sonderzahlung von 260 Euro ausschließlich für die eigenen Mitglieder vereinbart hatte. In der Diskussion um das Urteil hat sich nun der renommierte Arbeitsrechtsprofessor Wolfgang Däubler zu Wort gemeldet. Im Gespräch mit junge Welt sagte der Wissenschaftler, daß sich aus dem Gerichtsentscheid kein automatisches Verbot von sogenannten »Abs...

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