29.03.2011
Abstandsklausel nichtig
Bundesarbeitsgericht verwirft Tarifautomatismus zur Besserstellung von Gewerkschaftern. Sonderleistungen für Mitglieder bleiben aber zulässig
Von Mirko Knoche, Hamburg
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am vergangenen Mittwoch eine
Tarifklausel für unwirksam erklärt, in der ver.di eine
jährliche Sonderzahlung von 260 Euro ausschließlich
für die eigenen Mitglieder vereinbart hatte. In der Diskussion
um das Urteil hat sich nun der renommierte Arbeitsrechtsprofessor
Wolfgang Däubler zu Wort gemeldet. Im Gespräch mit
junge Welt sagte der Wissenschaftler, daß sich aus dem
Gerichtsentscheid kein automatisches Verbot von sogenannten
»Abs...
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